Redundanz - 10. Juli 2002 um 14:13:13 MESZ Das mit der Entsagung ist ungerecht. Wie soll man ohne ein Gewissen denn die rechte Freude daran haben. Darf die Entsagung Freude überhaupt beinhalten? Ein Märtyrer hat doch auch Freude an seinen Qualen. Wenn mein schlechtes Gewissen aber sagt, ich hätte zu wenig Freude (und müsse das ändern), wäre mein Streben von felicitologischer Natur. Um also weiterhin an der reinen Freude teilhaben zu dürfen, wird jetzt das schlechte Gewissen (manchmal auch Ethik genannt) umgepolt. Das schlechte Gewissen sagt nun statt: "Es ist bedenklich, wie gut es Dir geht, wenn Du Das und Jenes mit einbeziehst", "Es ist bedenklich, daß Du Dir es nicht gut gehen lässt!" |
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last updated: 10.06.03, 07:45 You're not logged in ... login
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